• Abgeltungssteuer - Was jetzt noch zu tun ist

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Steuer & Recht | Was jetzt noch zu tun ist

Abgeltungssteuer


Die Abgeltungssteuer lässt die Deutschen bislang ziemlich kalt. Wer nicht angesichts immenser Verluste in Schockstarre gefallen ist versucht derzeit, die Schäfchen ins Trockene zu bringen. Dabei kommt es jetzt darauf an, langfristige Weichen zu stellen. Wenn am 1. Januar 2009 die Abgeltungsteuer eingeführt wird, werden Kursgewinne, Zinsen und Dividenden pauschal mit 25 Prozent versteuert und nicht mehr - wie bisher - mit dem persönlichen Steuersatz. Wer die verbleibende Zeit bis zur Einführung der neuen Regelung jetzt richtig nutzt, kann Steuern sparen und Anlagefehler vermeiden.

Depot-Check: Wertpapier-Nieten, die schon lange nichts mehr bringen, sollten noch vor dem Jahreswechsel ausgemistet werden. Auch wenn die Kurse derzeit im Keller sind: "Darauf zu warten, dass die einstigen Einstiegskurse erreicht werden, ist psychologisch verständlich, macht bei hoffnungslosen Fehlkäufen aber keinen Sinn", sagt Karin Baur, Finanzexpertin der Stiftung Warentest. Es sei sinnvoller, Geld für Anlagen frei zu machen, denen man mehr zutraut.

Wertpapiere, die noch bis Jahresende gekauft, und nach frühestens einem Jahr wieder abgestoßen werden, werden noch nach der bestehenden Steuerregelung behandelt: Kursgewinne bleiben auch nach Jahrzehnten noch steuerfrei. Wer ohnehin in Aktien oder Fonds investieren will, sollte das bis Jahresende tun.

Verluste clever nutzen: Einen nach heutigem Recht erzielten Spekulationsverlust verrechnet das Finanzamt noch bis zu fünf Jahre mit erzielten Gewinnen. Das kann also die Abgeltungsteuerlast verringern. Das ist hilfreich, da Freibeträge für Kapitaleinkünfte aufgrund der neuen Abgeltungsteuer ab 2009 mitunter schneller als zuvor ausgeschöpft werden. "Das bewusste Realisieren von Kursverlusten ist ein legitimes Instrument zur Steueroptimierung", erläutert Christian Lange, Finanzexperte vom Vermögenszentrum in München. Das funktioniert aber nur bei Verlusten von Wertpapieren, die vor dem 31. Dezember 2008 gekauft wurden und innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kaufdatum abgestoßen wurden.

Langfristig planen: Wer vor dem Jahreswechsel noch auf langfristig aussichtsreiche Wertpapiere umsattelt, kann sich steuerfreie Kursgewinne sichern. Als Grundstock für Vermögensaufbau und Altersvorsorge empfehlen Experten beispielsweise Investmentfonds, die Chancen und Risiken auf viele Länder und Branchen verteilen. Ihre Krisenfestigkeit sollten sie bereits bewiesen haben. "Wichtig ist, dass ein Produkt eine erfolgreiche Historie und auch bereits einen Sturm überstanden hat", sagt Frank Tammen, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Alternatives Depot einrichten: Nur die Gewinne von Wertpapieren, die bis Ende 2008 gekauft wurden, sind nach einem Jahr steuerfrei. Fondssparern, die ihren Sparplan weiterführen möchten, rät Tammen zu einem separaten Depot für die ab 2009 gekauften Anteile. Sonst kann es bei Umschichtungen und Verkäufen zu Problemen kommen: "Liegen alte und neue Anteile in demselben Depot, geht das Finanzamt davon aus, dass die zuerst gekauften Anteile, die eigentlich noch Steuervorteile genießen, als erstes verkauft werden." Ein Zweit- oder Unterdepot, das im Grunde alle Depotbanken anbieten, sorgt auf allen Seiten für Klarheit.

Freistellungsaufträge prüfen: Durch die Abgeltungsteuer werden viele Sparer künftig schneller die Grenze steuerfreier Kapitaleinkünfte erreichen. Denn die Spekulationsfrist fällt weg, und Dividenden werden voll statt nur zur Hälfte besteuert. Anleger sollten daher ihre Freistellungsaufträge überprüfen, empfiehlt Baur. Sind sie zu niedrig erteilt worden oder nicht vorhanden, überweist die Bank im Zweifelsfall zu viel ans Finanzamt. Die übermäßig gezahlten Steuern lassen sich zwar rückerstatten, der Aufwand ist aber vermeidbar. Bei Ledigen sind künftig 801 Euro, bei Paaren 1602 Euro steuerfrei.

Keine Panikkäufe: Finanzdienstleister empfehlen Kunden gern bestimmte Fonds- und kapitalbildende Versicherungsprodukte, weil diese Anlegern die Abgeltungsteuer ersparen sollen. "Anleger sollten sich aber nicht zu Panikkäufen vor Toresschluss hinreißen lassen", sagt Lange. Die häufig beworbenen Dachfonds zum Beispiel können zwar tatsächlich steuerfrei in Unterfonds umschichten, würden aber vor allem deswegen gern vertrieben, weil dabei zusätzliche Gebühren abgezweigt werden können. Im Zweifelsfall also lieber Abgeltungssteuer zahlen, als in eine überteuerte Geldanlage flüchten.



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